Bebauungspläne
Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans und der zugehörigen örtlichen Bauvorschriften„Am Sonnenstück IV“
Der Gemeinderat der Gemeinde Schliengen hat am 16.03.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Am Sonnenstück IV“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Ziele und Zwecke der Planung
Die Gemeinde Schliengen hat sich in den letzten Jahren zu einem attraktiven Wohn- und Gewerbestandort im südlichen Markgräflerland entwickelt und verzeichnet nach wie vor eine stetige Nachfrage an Wohn- und Gewerbeflächen. Um diesem Bedarf zu begegnen, wurden in den letzten Jahren bereits mehrere Wohngebiete und Gewerbegebiete erschlossen. Aktuell liegt eine Anfrage eines privaten Grundstückseigentümers vor, der im Bereich „Sonnenstück“ am nordöstlichen Ortsrand von Schliengen ein Bauvorhaben mit gemischten Nutzungen mit Schwerpunkt Wohnen entwickeln möchte.
Das Areal mit einer Größe von ca. 0,75 ha grenzt im Norden direkt an den bestehenden Lebensmittelmarkt bzw. das Plangebiet „Sonnenstück III“ an und ist über die im Westen angrenzende Erschließungsstraße „Am Sonnenstück“ in idealer Weise an das öffentliche Verkehrsnetz der Gemeinde Schliengen angebunden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schliengen begrüßt insgesamt das vorliegende Konzept, welches nun durch die Aufstellung eines Bebauungsplans planungsrechtlich gesichert werden soll. Hierbei werden im Wesentlichen folgende Ziele verfolgt:
- Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung der vorhandenen Randbedingungen
- Entwicklung einer kompakten Bebauung im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden
- Schaffung von zusätzlichen Wohn- und Gewerbeflächen
- Ökonomische Erschließung über die vorhandene Straße „Am Sonnenstück“
- Berücksichtigung ökologischer, grünordnerischer und landwirtschaftlicher Belange sowie des Lärmschutzes
Da der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist, wird es notwendig diesen für dem maßgebenden Bereich punktuell zu ändern. Die Bebauungsplanaufstellung und die Flächennutzungsplanänderung werden im zweistufigen Regelverfahren jeweils mit Umweltprüfung im Parallelverfahren durchgeführt. Das ca. 0,75 ha große Plangebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand von Schliengen zwischen dem bestehenden Lebensmittelmarkt (REWE) im Norden und der weiter im Süden gelegenen Winzergenossenschaft. Westlich grenzt unmittelbar die Straße „Am Sonnenstück“ und östlich der Weinberg „Am Sonnenstück“ an das Plangebiet an. Im Süden befindet sich zwischen Winzergenossenschaft und dem Plangebiet noch eine Grünfläche. Das Plangebiet selbst wird aktuell landwirtschaftlich genutzt.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 16.03.2026. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung und dem Umweltbericht mit artenschutzrechtlicher Einschätzung sowie der schalltechnischen Untersuchung vom
30.06.2026 bis einschließlich 30.07.2026 (Veröffentlichungsfrist)
auf der Homepage der Gemeinde unter Wohnen & Leben / Entwicklung und Planung / Bebauungspläne (https://www.schliengen.de/wohnen-und-leben/entwicklung-und-planung/bebauungsplaene) im Internet veröffentlicht.
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch beim Bauamt Zimmer 4 im Rathaus der Gemeinde Schliengen, Wasserschloss Entenstein, 79418 Schliengen, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass die DIN-Vorschriften, auf die in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird, bei der Verwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann, zur Einsicht bereit gehalten werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:
- Umweltbericht mit artenschutzrechtlichem Gutachten vom 03.2026 (proECO Umweltplanung GmbH). Diese Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen mit folgenden Darstellungen wesentlicher Auswirkungen und Maßnahmen zur Minderung und zum Ausgleich dieser Auswirkungen:
- auf die Schutzgebiete:
Schutzgebiete und Natura-2000-Gebiete werden nicht beeinträchtigt; ein Offenlandbiotop südöstlich des Plangebiets bleibt erhalten; - auf den Artenschutz:
Im Plangebiet wurden keine Zauneidechsen nachgewiesen. Die östliche Grünfläche (F1) dient als Migrations- und Entwicklungsraum. Gehölzfällungen sind nur außerhalb der Vegetationsperiode zulässig. Nachtarbeiten und störende Beleuchtung sollen vermieden werden. Ausgleichs- oder CEF-Maßnahmen sind nicht erforderlich; - auf den Menschen und Gesundheit:
Während der Bauphase sind zeitlich begrenzte Lärm- und Verkehrsbelastungen möglich. Insgesamt werden die Auswirkungen auf die Wohnqualität als gering bewertet; - auf die Pflanzen und Tiere:
Durch die Bebauung gehen landwirtschaftlich genutzte Flächen verloren. Es entsteht ein Ausgleichsbedarf von 25.539 Ökopunkten. Die Kompensation erfolgt durch Aufwertung der Grünfläche F1 sowie über das Ökokonto der Gemeinde Schliengen; - auf den Boden:
Durch die mögliche Versiegelung von bis zu 6.125 m² hochwertiger Böden entsteht ein Ausgleichsbedarf von 53.165 Ökopunkten. Die Kompensation erfolgt vollständig über das Ökokonto der Gemeinde Schliengen; - auf das Wasser:
Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzgebietszone III B. Durch Vorgaben zum Grundwasserschutz, zur Niederschlagswasserbewirtschaftung und zum Bodenschutz werden erhebliche Beeinträchtigungen vermieden; - auf das Klima und die Luft:
Die Bebauung führt lokal zu einer stärkeren Erwärmung. Die Auswirkungen auf Mikroklima und Luftqualität werden insgesamt als gering bis mittel bewertet; - auf das Landschaftsbild und die Erholung:
Durch die Randlage und den geplanten 16 m breiten Grünstreifen werden Landschaftsbild und Erholungseignung nicht erheblich beeinträchtigt; - auf die Kultur- und Sachgüter:
Bei Erdarbeiten sind mögliche archäologische Funde zu beachten. Durch die Planung gehen ca. 0,74 ha landwirtschaftliche Vorrangflächen verloren; - auf die biologische Vielfalt:
Der Biotopverbund wird nicht beeinträchtigt; besondere Maßnahmen zur Sicherung der biologischen Vielfalt sind nicht erforderlich; - auf die Wechselwirkungen:
Die größten Auswirkungen entstehen durch die Bodenversiegelung. Der Bebauungsplan enthält Vorgaben zum Schutz des Grundwassers sowie Ausgleichsmaßnahmen für die Schutzgüter Boden sowie Pflanzen und Tiere. Der Ausgleich wird im Wesentlichen auf externen Flächen durch den Kauf von 78.704 ÖP aus dem Ökokonto der Gemeinde Schliengen erbracht; - auf die Fläche:
Durch die Umwandlung bislang landwirtschaftlich genutzter Flächen in ein Urbanes Gebiet entstehen mittlere Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche; - auf die Emissionen und Energienutzung:
Negative Auswirkungen durch Emissionen sind bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nicht zu erwarten. Dachbegrünungen und Photovoltaikanlagen sind vorgesehen; - auf grünordnerische Maßnahmen:
Der Umweltbericht enthält Festsetzungen und Empfehlungen zu Dachbegrünungen, wasserdurchlässigen Belägen, Pflanzgeboten (Pflanzliste), Bodenschutz, insektenfreundlicher Beleuchtung sowie zur Gestaltung der Grünfläche F1.
- auf die Schutzgebiete:
- Schalltechnische Untersuchung vom 19.02.2025 (Heine und Jud) Untersuchung der vorhandenen und zu erwartenden Lärmquellen im Umfeld des Plangebiets, insbesondere durch den nördlich gelegenen Lebensmittelmarkt sowie weitere gewerbliche und verkehrliche Nutzungen, zur Beurteilung möglicher Immissionskonflikte.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (26-02-26 Abwägung frühzeitige BPL (26-02-12).pdf):
- Landratsamt Lörrach – Umwelt vom 22.05.2025 zur Hinweisaufnahme von Wasserschutzgebiet und Boden und Grundwasser
- Landratsamt Lörrach – Umwelt vom 22.05.2025 zu Hochwasser, Starkregen und Starkregengefahrenkarten, Bodenfunktion und Immissionsschutz
- Landratsamt Lörrach – Landwirtschaft und Naturschutz vom 22.05.2025 zu Landwirtschaft, Landwirtschaftlichen Emissionen, Bodenwertigkeit und der angrenzenden Grünfläche
- Landratsamt Lörrach – Landwirtschaft und Naturschutz vom 22.05.2025 zu Anpassungen im Umweltbericht bzgl. Ausgleichsflächen, Erschließung, Naturschutz, Landschaftspflege, Eingriffsregelungen und Artenschutz, Bezeichnung des Verfahrens, Gestaltung und Bezeichnung der Grünflächen und Bezeichnung des Gebietes
- Regierungspräsidium Freiburg – Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 05.05.2025 zu Geologie, Geochemie, Bodenkunde, Ingenieuregeologie, Hydrogeologie, Geothermie und Bergbau
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Schliengen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an matt.antje@schliengen.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers (m/w/d) zweckmäßig.Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gemeinde Schliengen, den 25.06.2026
Der Bürgermeister
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Inkrafttreten des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften„Neumattäcker“
Der Gemeinderat der Gemeinde Schliengen hat am 23.04.2026 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Neumattäcker“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften nach § 10 (1) BauGB jeweils als selbstständige Satzung beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt (ohne Maßstab genordet):
Der Bebauungsplan und die zugehörigen örtlichen Bauvorschriften „Neumattäcker“ treten mit dieser Bekanntmachung gem. § 10 (3) BauGB in Kraft.
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften können einschließlich ihrer Begründung (mit Umweltbericht) sowie der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB beim Bauamt (Zimmer 4) im Rathaus der Gemeinde in Schliengen, Wasserschloss Entenstein, 79418 Schliengen, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan, die örtlichen Bauvorschriften und ihre gemeinsame Begründung sowie aller Fachgutachten einsehen und Auskunft über ihren Inhalt verlangen. Es wird darauf hingewiesen, dass die DIN-Vorschriften, auf die in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird, bei der Verwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann, zur Einsicht bereitgehalten werden.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4 Abs. 4 GemO BW Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO BW oder auf Grund der GemO BW zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
- die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
- der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO BW wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach vorstehender Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist des § 4 Abs. 4 S. 1 GemO BW jedermann diese Verletzung geltend machen.
Gemeinde Schliengen, den 13.05.2026
Der Bürgermeister
Dr. Christian Renkert
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Information
Informationen zu den Bebauungsplänen und dem Flächennutzungsplan können unter folgendem Link GeoPortal abgerufen werden.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



