Flächennutzungsplan

Bekanntmachungen

Veröffentlichung des Entwurfs der 8. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Schliengen-Bad Bellingen auf Gemarkung Schliengen für den Bereich „Am Sonnenstück IV“

Die Verbandsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Schliengen-Bad Bellingen hat am 08.06.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 8. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und beschlossen, die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
 Ziele und Zwecke der PlanungDie Gemeinde Schliengen hat sich in den letzten Jahren zu einem attraktiven Wohn- und Gewerbestandort im südlichen Markgräflerland entwickelt und verzeichnet nach wie vor eine stetige Nachfrage an Wohn- und Gewerbeflächen. Um diesem Bedarf zu begegnen, wurden in den letzten Jahren bereits mehrere Wohngebiete und Gewerbegebiete erschlossen. Aktuell liegt eine Anfrage eines privaten Grundstückseigentümers vor, der im Bereich „Sonnenstück“ am nordöstlichen Ortsrand von Schliengen ein Bauvorhaben mit gemischten Nutzungen mit Schwerpunkt Wohnen entwickeln möchte.
Das für das Bauvorhaben benötigte Areal mit einer Größe von ca. 0,74 ha grenzt im Norden direkt an den bestehenden Lebensmittelmarkt bzw. das Baugebiet „Sonnenstück III“ an und ist über die im Westen angrenzende Erschließungsstraße „Am Sonnenstück“ in idealer Weise an das öffentliche Verkehrsnetz der Gemeinde Schliengen angebunden.
Als Genehmigungsgrundlage soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um das notwendige Planungsrecht für das gemischte Quartier zu schaffen. Damit der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, muss der Flächennutzungsplan punktuell geändert werden.
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Schliengen ist der ca. 1,01 ha große Umgriff der Flächennutzungsplanänderung als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Hotel/Tourismus“ dargestellt. Zukünftig soll der nördliche Abschnitt des Sondergebiets als gemischte Baufläche (M) dargestellt werden. Im Süden bleibt ein kleiner Teil Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Hotel/Tourismus“ bestehen. Aus zeichentechnischen Gründen wird dieser jedoch in den Geltungsbereich der Änderung einbezogen.
Um den Flächenbedarf für den Wohnbauanteil der geplanten gemischte Baufläche nachzuweisen, müssen im FNP vorhandene Wohnbauflächen im Sinne eines Flächentauschs wieder als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt werden. Hierfür hat die Gemeinde alle in den Ortsteilen noch verfügbaren Wohnbauflächen überprüft und eine Wohnbauentwicklungsfläche im Süden von Schliengen als Kompensationsflächen ausgewählt.
Vorgesehen ist die 1,7 ha große Wohnbauentwicklungsfläche S37 (Hertinger Weg) im Gewann Vorderer Hofacker, deren Entwicklung derzeit nicht weiterverfolgt wird. Ein Teilbereich mit rund 0,28 ha soll zugunsten der Wohnentwicklung am Sonnenstück aufgegeben werden. Durch den Flächentausch kann auf eine Bedarfsbegründung verzichtet werden. Der Flächentausch erfolgt im Rahmen der vorliegenden 8. Änderung.Die punktuelle 8. Flächennutzungsplanänderung erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung.
Das ca. 1,01 ha große Plangebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand von Schliengen zwischen dem bestehenden Lebensmittelmarkt (REWE) im Norden und der weiter im Süden gelegenen Winzergenossenschaft. Westlich grenzt unmittelbar die Straße „Am Sonnenstück“ und östlich der Weinberg „Am Sonnenstück“ an das Plangebiet an. Im Süden befindet sich zwischen Winzergenossenschaft und dem Plangebiet noch eine Grünfläche. Das Plangebiet selbst wird aktuell landwirtschaftlich genutzt. Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 08.06.2026. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Bild Lageplan

Abgrenzung vorgeschlagener Geltungsbereich genordet (ohne Maßstab)

Bild Lageplan

Abgrenzung vorgeschlagener Geltungsbereich der Tauschfläche genordet (ohne Maßstab)

Der Entwurf der 8. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans wird mit Begründung und Umweltbericht sowie der schalltechnischen Untersuchung vom

30.06.2026 bis einschließlich 30.07.2026 (Veröffentlichungsfrist)
im Internet auf der Homepage der

veröffentlicht.
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch

  • im Rathaus Schliengen, Wasserschloss Entenstein, 79418 Schliengen, Bauamt, Zimmer 4
  • im Rathaus Bad Bellingen, Badstraße 14, 79415 Bad Bellingen, Bauamt, Container, Zimmer 2

während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:

  • Umweltbericht vom 03.2026 (proECO Umweltplanung GmbH). Diese Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen mit folgenden Darstellungen wesentlicher Auswirkungen und Maßnahmen zur Minderung und zum Ausgleich dieser Auswirkungen:
    • auf die Schutzgebiete:
      Schutzgebiete und gesetzlich geschützte Biotope werden nicht beeinträchtigt. Der Änderungsbereich liegt außerhalb von Offenlandbiotopen;
    • auf den Artenschutz:
      Die Fläche besitzt lediglich eine geringe Bedeutung als Nahrungshabitat für verbreitete Vogelarten. Zauneidechsen können randlich vorkommen. Für Fledermäuse ist der Bereich unattraktiv. Vergrämungs-, Schutz- oder CEF-Maßnahmen sind nicht erforderlich;
    • auf den Menschen:
      Die Wohnqualität wird während der Bauphase vorübergehend im nahegelegenen Mischgebiet beeinträchtigt. Insgesamt werden die Auswirkungen auf die Wohnqualität im Umfeld als gering bewertet;
    • auf die Flora und Fauna:
      Das geplante Urbane Gebiet beansprucht ca. 0,74 ha landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Schnittblumenwiese, Acker und Saumstrukturen. Hierdurch entsteht ein Ausgleichsbedarf von ca. 30.000 Ökopunkten;
    • auf den Boden:
      Durch die Umgestaltung bzw. Versiegelung hochwertiger Böden entstehen hohe Konflikte und ein Ausgleichsbedarf von ca. 50.000 Ökopunkten;
    • auf das Wasser:
      Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzgebietszone III. Durch entsprechende Vorgaben zum Grundwasserschutz sind Beeinträchtigungen zu vermeiden;
    • auf das Klima:
      Die durch die FNP-Änderung ermöglichte Bebauung hat geringe bis mittlere Auswirkungen auf Mikroklima und Luftqualität;
    • auf das Landschaftsbild und die Erholungseignung: Das Landschafts- und Ortsbild sowie die Erholungseignung werden nicht beeinträchtigt;
    • auf die Kulturgüter und sonstigen Sachgüter:
      Bei Bodenarbeiten ist auf mögliche Kulturdenkmale zu achten. Durch die Planung gehen ca. 0,74 ha landwirtschaftliche Nutzflächen verloren;
    • auf die biologische Vielfalt:
      Der Änderungsbereich besitzt keine Biotopverbundfunktion. Die biologische Vielfalt wird durch die Planung nicht beeinträchtigt;
    • auf die Wechselwirkungen:
      Die größten Auswirkungen entstehen durch die Versiegelung hochwertiger Böden (ca. 50.000 ÖP) sowie durch Eingriffe in Pflanzen und Tiere (ca. 30.000 ÖP). Dachbegrünungen und ein Grünstreifen am Ostrand wirken konfliktmindernd. Der erforderliche Ausgleich von insgesamt ca. 75.000 Ökopunkten ist überwiegend extern zu erbringen;
    • auf die Fläche:
      Durch die Umwandlung bislang landwirtschaftlich genutzter Flächen in ein Urbanes Gebiet entstehen mittlere Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche;
    • auf die Emissionen und Energienutzung:
      Durch die FNP-Änderung sind keine negativen Auswirkungen durch Emissionen zu erwarten.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (26-02-26 Abwägung frühzeitige BPL (26-02-12).pdf):

  • Landratsamt Lörrach – Umwelt vom 22.05.2025 zur Hinweisaufnahme von Wasserschutzgebiet
  • Landratsamt Lörrach – Umwelt vom 22.05.2025 zu Hochwasser, Starkregen und Starkregengefahrenkarten, Bodenfunktion, Bodenschutzkonzept und Boden und Grundwasser
  • Landratsamt Lörrach – Landwirtschaft und Naturschutz vom 22.05.2025 zu Landwirtschaft, Landwirtschaftlichen Emissionen und Bodenwertigkeit
  • Landratsamt Lörrach – Landwirtschaft und Naturschutz vom 22.05.2025 zu Anpassungen im Umweltbericht bzgl. Ausgleichsflächen und Artenschutz
  • Regierungspräsidium Freiburg – Waldpolitik und Körperschaftswesen vom 23.05.2025 zu waldrechtlichen und waldfachlichen Belangen
  • Regierungspräsidium Freiburg – Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 05.05.2025 zu Geologie, Geochemie, Bodenkunde, Ingenieuregeologie, Hydrogeologie, Geothermie und Rohstoffgeologie

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Schliengen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an matt.antje@schliengen.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers (m/w/d) zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3) S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. _________________
Schliengen, 25.06.2026
 Dr. Christian Renkert
Vorsitzender
der Verwaltungsgemeinschaft
Schliengen-Bad Bellingen

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