Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg
Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg
- Anstalt des öffentlichen Rechts - Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart
Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2026 ist der 01.01.2026.
Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2025 versandt (abweichender Meldebogenversand für Bienen).
Sollten Sie bis zum 01.01.2026 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung.
Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2026 meldepflichtig.
Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2026 einen Meldebogen.
Melde- und beitragspflichtige Tiere sind:
- Pferde
- Schweine
- Schafe
- Hühner
- Truthühner/Puten
Meldepflichtige Tiere sind:
!!!Achtung Änderung ab 2026!!!
- Bienenvölker è Stichtag 01.05.2026
- (unabhängig von der Mitgliedschaft im Verein)Alle uns bekannten Bienenhalter werden rechtzeitig angeschrieben.
Nicht zu Melden sind:
- Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel. Die Daten werden aus der HIT-Datenbank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) herangezogen.
Nicht meldepflichtig sind u.a.:
- Gefangengehaltene Wildtiere (z.B. Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten.
Wenn bis zu 25 Hühner und/oder Truthühner gehalten werden und keine anderen beitragspflichtigen Tiere (s.o.) vorhanden sind, entfällt derzeit die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und/oder Truthühner.
Es spielt keine Rolle, ob die Tiere in einem landwirtschaftlichen Betrieb oder in einer reinen Hobbyhaltung stehen – für die Meldung ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort zu melden.
Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.
Schweine, Schafe und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15.01.2026 an HIT zu melden. Die Tierseuchenkasse BW bietet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Nähere Informationen finden Sie auch auf dem Informationsblatt als Anlage zum Meldebogen und auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de
Weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht sowie zu Leistungen der Tierseuchenkasse BW sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste finden Sie auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de.
Telefon: 0711 / 9673-666; E-Mail: beitrag@tsk-bw.de; Internet: www.tsk-bw.de
Ermittlung der Bodenrichtwerte BauBG zum 01.01.2025
Ermittlung der Bodenrichtwerte BauGB zum 01.01.2025
Der Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Weil am Rhein hat in seiner Sitzung am 22.10.2025 die Bodenrichtwerte BauGB gemäß § 196 Abs, 1-3 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg zum Stichtag 01.01.2025 für sein interkommunales Geschäftsgebiet ermittelt.
Die festgesetzten Bodenrichtwertes werden nach den oben beschriebenen gesetzlichen Vorgaben der Öffentlichkeit bekannt gemacht.
Die aktuellen Bodenrichtwerte BauGB sind gemeinsam mit den „Örtlichen Fachinformationen 2025“ – in der Geltung als Handbuch des Ausschuss - im Portal BORIS BW veröffentlicht.
Weitere Informationen sind der Homepage des Gemeinsamen Gutachterausschuss zu entnehmen:
(www.weil-am-rhein.de/start/rathaus/gemeinsamer+gutachterausschuss)
Ein Jahresbericht über den Grundstücksmarkt geltend für den Tätigkeitsbereich vom Gemeinsamen Gutachterausschuss wird für 2025 nicht herausgegeben.
Weil am Rhein, 22.10.2025
Kathrin Seils
Geschäftsstellenleitung und
Vorsitzende des Gemeinsamen
Gutachterausschuss bei der Stadt
Weil am Rhein
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Bekanntmachung Carsharing-Ausschreibung des Netzwerks für nachhaltige Mobilität (NEMO)
Im Namen des Netzwerks für nachhaltige Mobilität (NEMO) möchten wir Sie über die am 24.06.2024 veröffentlichte Ausschreibung zum Carsharing-Betrieb im Doppelkorridor Kandertal | Oberrhein informieren.
Das Netzwerk umfasst zehn Kommunen im Landkreis Lörrach, die den regionalen Ausbau klimafreundlicher Mobilitätsangebote vorantreiben. Die teilnehmenden Gemeinden sind: Bad Bellingen, Binzen, Efringen-Kirchen, Eimeldingen, Fischingen, Kandern, Rümmingen, Schallbach, Schliengen und Wittlingen.
In Zusammenarbeit mit der Energieagentur Südwest, welche das Netzwerkmanagement betreibt, planen wir bis Ende 2027 den Aufbau von Carsharing-Standorten an Mobilstationen in den beteiligten Gemeinden. Im Rahmen der Ausschreibung werden bis zu 27 Carsharing-Standorte mit jeweils bis zu zwei Stellflächen vergeben. Darunter befinden sich zwei Standorte in der Gemeinde Schliengen.
Unser Ziel ist es, die nachhaltige Mobilität durch stationsbasierte oder teilstationäre Carsharing-Angebote zu fördern. Bevorzugt werden dabei Fahrzeuge mit klimafreundlichen Antriebstechnologien, insbesondere Elektrofahrzeuge.
Die Ausschreibung richtet sich an Carsharing-Betreiber, die bereit sind, als wirtschaftlich unabhängige Unternehmer die Bereitstellung und den Betrieb der Fahrzeuge zu übernehmen.
Alle Ausschreibungsunterlagen sowie Details zum Ablauf des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens finden Sie auf folgender Seite: https://www.loerrach-landkreis.de/ausschreibung
Ausführliche Informationen zu NEMO: https://www.energieagentur-suedwest.de/netzwerk-fuer-mobilitaet

