Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung Carsharing-Ausschreibung des Netzwerks für nachhaltige Mobilität (NEMO)
Im Namen des Netzwerks für nachhaltige Mobilität (NEMO) möchten wir Sie über die am 24.06.2024 veröffentlichte Ausschreibung zum Carsharing-Betrieb im Doppelkorridor Kandertal | Oberrhein informieren.
Das Netzwerk umfasst zehn Kommunen im Landkreis Lörrach, die den regionalen Ausbau klimafreundlicher Mobilitätsangebote vorantreiben. Die teilnehmenden Gemeinden sind: Bad Bellingen, Binzen, Efringen-Kirchen, Eimeldingen, Fischingen, Kandern, Rümmingen, Schallbach, Schliengen und Wittlingen.
In Zusammenarbeit mit der Energieagentur Südwest, welche das Netzwerkmanagement betreibt, planen wir bis Ende 2027 den Aufbau von Carsharing-Standorten an Mobilstationen in den beteiligten Gemeinden. Im Rahmen der Ausschreibung werden bis zu 27 Carsharing-Standorte mit jeweils bis zu zwei Stellflächen vergeben. Darunter befinden sich zwei Standorte in der Gemeinde Schliengen.
Unser Ziel ist es, die nachhaltige Mobilität durch stationsbasierte oder teilstationäre Carsharing-Angebote zu fördern. Bevorzugt werden dabei Fahrzeuge mit klimafreundlichen Antriebstechnologien, insbesondere Elektrofahrzeuge.
Die Ausschreibung richtet sich an Carsharing-Betreiber, die bereit sind, als wirtschaftlich unabhängige Unternehmer die Bereitstellung und den Betrieb der Fahrzeuge zu übernehmen.
Alle Ausschreibungsunterlagen sowie Details zum Ablauf des Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens finden Sie auf folgender Seite: https://www.loerrach-landkreis.de/ausschreibung
Ausführliche Informationen zu NEMO: https://www.energieagentur-suedwest.de/netzwerk-fuer-mobilitaet
Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans „Neumattäcker“
Der Gemeinderat der Gemeinde Schliengen hat am 15.05.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Neumattäcker“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die Offenlage nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Ziele und Zwecke der Planung
Nachdem die Gemeinde Schliengen in den vergangenen Jahren den Focus mehr auf die Entwicklung von Wohnbauflächen im Kernort und in den Ortsteilen gelegt hatte, soll nun aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach Gewerbeflächen auch ein Gewerbegebiet realisiert werden. Konkreter Anlass waren die Anfrage von bereits ortsansässigen Betrieben, die dringend Erweiterungsmöglichkeiten suchen, die Gemeinde will aber auch die Gelegenheit nutzen, um für den Landkreis Lörrach im vorgesehen Plangebiet die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften zu schaffen. Das Plangebiet liegt nördlich des Hohlebachs zwischen Rheintalbahn und der Ortsumfahrungsstraße und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Schliengen – Bad Bellingen sind die Flächen bereits für eine gewerbliche Nutzung vorgesehen. Als Genehmigungsgrundlage für die Erweiterung des Gewerbegebiets soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Dabei sollen an Stelle der landwirtschaftlich genutzten Flächen geeignete Bauplätze für eine zeitgemäße gewerbliche Bebauung ausgewiesen und eine ökonomische Erschließung sichergestellt werden.
Die Planung verfolgt im Wesentlichen folgende Ziele:
- Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden
- Stärkung der Gemeinde Schliengen als attraktiver und nachhaltiger Gewerbestandort
- Ansiedlung/Schaffung von Arbeitsplätzen
- Sicherung einer ökonomischen bzw. flächensparenden Erschließung
- Schaffung einer Planungsgrundlage für die Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften.
- Beachtung naturschutzrechtlicher Belange
Lage und Abgrenzung des Plangebiets
Das Plangebiet (ca. 3,67 ha) befindet sich im Westen der Gemeinde Schliengen unmittelbar östlich der Rheintalbahn (Bahnlinie Freiburg – Basel) und nördlich des Hohlebachs. Mit der westlich des Plangebiets anschließenden Ortsumfahrungsstraße ist ein guter Verkehrsanschluss gewährleistet. Nördlich des Plangebiets schließen sich landwirtschaftliche Flächen an. Das Plangebiet wird derzeit vollständig landwirtschaftlich als Ackerland und Obstplantage genutzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich gegenüber der Frühzeitigen Beteiligung der Geltungsbereich nach Osten geringfügig erweitert.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 15.05.2025. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung und Umweltbericht sowie Fachgutachten (schalltechnischen Untersuchung und geotechnische Untersuchung) vom
16.06.2025 bis einschließlich 21.07.2025 (Veröffentlichungsfrist)
auf der Homepage der Gemeinde unter Wohnen & Leben / Entwicklung und Planung / Bebauungspläne (https://www.schliengen.de/wohnen-und-leben/entwicklung-und-planung/bebauungsplaene) im Internet veröffentlicht.
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch beim Bauamt im Rathaus der Gemeinde Schliengen, Wasserschloss Entenstein, 79418 Schliengen, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass die DIN-Vorschriften, auf die in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird, bei der Verwaltungsstelle, bei der auch der Bebauungsplan eingesehen werden kann, zur Einsicht bereitgehalten werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:
(Zusammenfassung nach Themenblöcken mit schlagwortartiger Kurzcharakteristik)
- Umweltbericht vom 15.05.2025 (proECO, Umweltplanung, Consulting & Services GmbH)
Diese Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen mit folgenden Darstellungen wesentlicher Auswirkungen und Maßnahmen zur Minderung und zum Ausgleich dieser Auswirkungen:- auf Schutzgebiete:Schutzgebiete werden nicht beeinträchtigt;
- auf den Artenschutz:Die Zauneidechsen müssen nach Westen hin 1 Jahr vor dem Baubeginn vergrämt werden. Vögel: Gehölze, insbesondere der Obstplantage, dürfen nur in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar gefällt werden. Die heutigen Bäume im Hohlebach-Auenwald werden erhalten. Fledermäuse: Der gesetzlich festgelegt 10 m breite Gewässerrandstreifen wird durch einen 10 m breiten privaten Grünstreifen und um einen zusätzlichen 3 m breiten Gebäudeabstandsstreifen ergänzt, weshalb auch alte, Habitate bietende Gehölze entlang dem Hohlebach erhalten bleiben können. Der Hohlebach-Auenwald darf nicht durch Lichtemissionen gestört werden;
- auf den Menschen:Die Wohnqualität wird in den nahegelegenen Wohngebieten temporär in der Bauphase beeinträchtigt. Der Hohlebach mit seinem gewässerbegleitenden Feldgehölz schirmt das südlich gelegene Misch- und Wohngebiet gegenüber Emissionen aus dem Gewerbegebiet ab und muss in seiner Höhenausprägung erhalten werden. Insgesamt sind die Auswirkungen durch das geplante Gewerbegebiet für die Wohnqualität im Umfeld als gering zu bewerten;
- auf Flora und Fauna:Das geplante Gewerbegebiet beansprucht ca. 3,7 ha landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Äckern und einer Obstplantage. Hierdurch kommt es zu einem Ausgleichsbedarf von 67.319 Ökopunkten. Der Ausgleich erfolgt im Wesentlichen, neben F1 = 8.368 ÖP, auf externen Flächen in Waldgebieten der Gemeinde Schliengen (W1 bis W15 ohne W2, W4, W9 und W10). Der Nutzungsverzicht und die Bewirtschaftung nach dem „Alt- und Totholzkonzept“ generieren ein Potential von 622.244 Ökopunkten. Dies führt zu einer Überkompensation von 555.936 Ökopunkten, was für den Ausgleich im Schutzgut Boden teilweise benötigt wird (siehe folgendes Kapitel);
- auf den Boden:Durch das Gewerbegebiet werden ca. 2,85 ha hochwertige Böden versiegelt, was insgesamt sehr hohe Konflikte und einen Ausgleichsbedarf von ca. 418.570 Ökopunkten verursacht. Die Konflikte werden im Gemeindewald Schliengen vollständig ausgeglichen;
- auf das Wasser:Die Konfliktvermeidungs- und verminderungsmaßnahmen sowie die Vorschriften des Wasserschutzgebietes werden eingehalten und daher keine Konflikte im Grundwasserschutzgebiet verursacht. Eine Kompensation von Eingriffen ist daher nicht erforderlich;
- auf das Klima:Die mit dem Bebauungsplan ermöglichte Bebauung hat geringe bis mittlere Auswirkungen auf das Mikroklima und die Luftqualität;
- auf das Landschaftsbild und die Erholungseignung:Das Landschafts- und Ortsbild sowie die Erholungseignung werden durch den Bebauungsplan „Neumattäcker“ nicht beeinträchtigt;
- auf Kulturgüter:Zur Vermeidung von Konflikten mit der Landwirtschaft wird der notwendige externe Ausgleich in Waldgebieten der Gemeinde Schliengen vorgenommen;
- auf die Biologische Vielfalt:Es sind keine speziellen internen Ausgleichsmaßnahmen erforderlich;
- auf die Wechselwirkungen:Die Versiegelung von ca. 2,8 ha hat lokal schwerwiegende Auswirkungen auf das Schutzgut Boden. Der Bebauungsplan gibt klare Vorgaben zum Schutz des Grundwassers, damit hier keine erheblichen negativen Wechselwirkungen verursacht werden;
- auf das Schutzgut Fläche:Die mit dem Bebauungsplan ermöglichte Bebauung hat geringe bis mittlere Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche;
- Durch das Bauvorhaben sind keine negativen Auswirkungen durch Emissionen zu erwarten;
- Es werden im Umweltbericht Grünplanerischen Festsetzungen und dringende Planungsempfehlungen gegeben.
- Technische Erschließung (Büro Himmelsbach) siehe Begründung Bebauungsplan, Seite 6-7:
- Zukünftige Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung erfolgen über bestehendes Leitungsnetz der Gemeinde Schliengen.
- Aufgrund der tiefgründigen Decklage (Auenlehm) wird das anfallende Niederschlagswasser in das nördliche Versickerungsbecken geleitet.
- Geotechnischer Bericht EC/RK/7060BE01 vom 25.02.2025 (Eni Cauli, Büro Geotechnisches Institut, Weil am Rhein)
- Standort ist grundsätzlich für Bebauung geeignet; Geotechnische Baubegleitung bei Erschließung erforderlich.
- Geologie: Rheinschotter, Auelehm, Hohlebachschotter.
- Versickerung nur in tiefer liegendem Hohlebachschotter möglich (unter ca. 3,5 m).
- Schalltechnisches Gutachten 3994/t2 vom 21.03.2025 (Dipl.-Geoök. Sebastian Gerner, Ingenieurbüro für Umweltakustik Heine + Jud, Stuttgart)
- Prognose und Beurteilung der Gewerbelärmeinwirkung auf die schutzbedürftige Nachbarschaft, insbesondere das südöstlich gelegene Wohngebiet.
- Verkehrsgeräuschuntersuchung des Straßen- und Schienenverkehrs; Schallschutzmaßnahmen werden erforderlich.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:
- Landratsamt Lörrach – Kommunale Abwasserbeseitigung vom 24.07.2024 zum Bau eines zweiten Regenklärbeckens (RKB) und Ausbau eines Versickerungsbeckens.
- Landratsamt Lörrach – Kommunale Abwasserbeseitigung vom 24.07.2024 zur Oberflächenbefestigung, aufgrund der Lage innerhalb der Wasserschutzgebietszone III B der Tiefbrunnen I und II des Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung Hohlebach-Kandertal.
- Landratsamt Lörrach – Kommunale Abwasserbeseitigung vom 24.07.2024 zur Festsetzung von unbeschichtete Metalldächern.
- Landratsamt Lörrach – Wasserversorgung vom 24.07.2024 zur Gestaltung von Kellern und Tiefgaragen sowie dem Einbau von Drainagen.
- Landratsamt Lörrach – Oberflächengewässer / Hochwasserschutz / Starkregen, Stellungnahme vom 24.07.2024 zur Vorsorge bei Starkregenereignissen zum Schutz von Leben und Sachgütern.
- Landratsamt Lörrach – Boden & Grundwasser, Stellungnahme vom 24.07.2024 zur fehlerhaften Bewertung der Bodenfunktionen im Umweltbericht; Ökopunktedefizit von 483.780 Punkten ist bisher nicht ausgeglichen; fehlende Ausgleichsmaßnahme für ca. 3,3 ha Versiegelung.
- Landratsamt Lörrach – Boden & Grundwasser, Stellungnahme vom 24.07.2024 zur Minimierung der Bodenbeeinträchtigung durch z. B. spätere Nutzung versiegelter Flächen, Baustraßen und bauzeitliche Maßnahmen.
- Flächen, Baustraßen und bauzeitliche Maßnahmen. Landratsamt Lörrach – Boden & Grundwasser, Stellungnahme vom 24.07.2024 zum erforderlichen Bodenschutzkonzept gem. § 2 Abs. 3 LBodSchAG (Inhalte: Bodenabtrag, Lagerung, Rekultivierung, Baubegleitung).
- Landratsamt Lörrach – Boden & Grundwasser, Stellungnahme vom 24.07.2024 zu Starkregengefahrenkarten, die seltene Überflutungen (alle 10–50 Jahre)
- Landratsamt Lörrach – Boden & Grundwasser, Stellungnahme vom 24.07.2024 zu Erosionsgefahrenkarten: Abschwemmung von Boden aus Landwirtschaftsflächen möglich, Gefahr von verstopften Durchlässen.
- Landratsamt Lörrach – Immissionsschutz, Stellungnahme vom 24.07. zur Prüfung möglicher Schallimmissionen auf angrenzendes Wohngebiet durch geplantes Gewerbegebiet; Vorbelastung durch Firma Mayka bereits hoch.
- Landratsamt Lörrach – Immissionsschutz vom 24.07.2024 zur Berücksichtigung von Verkehrslärm durch Bahn und Umgehungsstraße; ggf. Festsetzung von Lärmschutzmaßnahmen.
- Landratsamt Lörrach – Baurecht vom 24.07.2024 zur Sickerfähigkeit in Prozent (%); präzise Angabe empfohlen zur Vermeidung künftiger Streitigkeiten.
- Landratsamt Lörrach – Baurecht vom 24.07.2024 zur konkreten Regelung von Einfriedungen im Bebauungsplan zur Vermeidung künftiger Einwendungen.
- Landratsamt Lörrach – Bauplanungsrecht vom 24.07.2024 zur Vermeidung von Schottergärten.
- Landratsamt Lörrach – Bauplanungsrecht vom 24.07.2024 zur Versickerungsfähigkeit im Plangebiet.
- Landratsamt Lörrach – Landwirtschaft vom 24.07.2024 zum Verlust von 3,5 ha Ackerflächen (Vorrangflur); Verweis auf § 1a (2) BauGB und § 1 (3) BNatSchG – sparsame Nutzung gefordert.
- Landratsamt Lörrach – Landwirtschaft vom 24.07.2024 zu den Kompensationsmaßnahmen.
- Landratsamt Lörrach – Landwirtschaft vom 24.07.2024 zur Umsetzung von Entsiegelungen und produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen (PIK); agrarstrukturelle Belange sollen dokumentiert werden.
- Landratsamt Lörrach – Naturschutz und Landschaftspflege vom 24.07.2024 zu den Flächenangaben und Maßnahmen im Umweltbericht; Berechnung ÖP-Defizit nicht nachvollziehbar; detailliertere Ausführung erforderlich.
- Landratsamt Lörrach – Naturschutz und Landschaftspflege vom 24.07.2024 zum Habitat für geschützte Arten (z. B. Eidechsen, Feldlerche); Randbereiche erhalten, Auswirkungen minimieren.
- Landratsamt Lörrach – Naturschutz und Landschaftspflege vom 24.07.2024 zum Detaillierungsgrad der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen; Empfehlung zur ökologischen Baubegleitung zum Schutz von Eidechsen.
- Landratsamt Lörrach – Naturschutz und Landschaftspflege vom 24.07.2024 zum Artenschutzrecht nach § 44 BNatSchG; spezielle artenschutzrechtliche Prüfung erforderlich; Licht- und Lärmeinwirkungen relevant.
- Landratsamt Lörrach – Naturschutz und Landschaftspflege vom 24.07.2024 zum ergänzungsbedürftigen Schutzgut Fläche im Umweltbericht; detailliertere Prüfung von Pflanzen, Tieren und biologischer Vielfalt empfohlen; CEF-Maßnahmen erforderlich.
- Regierungspräsidium Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau vom 22.07.2024 zum erforderlichen Bodenschutzkonzept; Empfehlung zur Baugrunduntersuchung wegen Auenlehm und möglicher Setzungen.
- Zweckverband Gruppenwasserversorgung Hohlebach-Kandertal vom 26.07.2024 zur Lage des Plangebiet in Zone III des Wasserschutzgebiets; Grundwasserverunreinigung und -verluste sind zu vermeiden; planerische Berücksichtigung gefordert.
- Abwasserzweckverband Hohlebachtal vom 26.07.2024 zur Abstimmung bzgl. Schmutzwassereinleitung und baulicher Ausführung, da Verbandssammler des Abwasserzweckverbands angrenzend an Plangebiet.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Schliengen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail an matt.antje@schliengen.de), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Schliengen, den 12.06.2025
Der Bürgermeister
Christian Renkert