Bestattungswald "Lichtung der Ruhe - Bürgler Wald"

Das Konzept des Bestattungswaldes

Bäume mit blauem Himmel

Der am Fuße von Schloss Bürgeln gelegene Bestattungswald „Lichtung der Ruhe – Bürgler Wald“ ist eine alternative Bestattungsform. Die Asche Verstorbener wird dabei an den Wurzeln eines Baumes, an einem Baumstumpf (Wurzelstock) oder in der Nähe eines Findlings (Felsblock) beigesetzt. So eröffnet sich eine natürliche und würdevolle Alternative zu den bislang gewohnten Bestattungsritualen. Das Konzept ist unabhängig von Wohnort, Nationalität oder Religionszugehörigkeit und auch frei von sozialen Zwängen.

In einem natürlichen Mischwald aus Douglasien, Tannen, Buchen und Eichen können Bäume, Findlinge (Felsblöcke) oder Baumstümpfe (Wurzelstöcke) als Bestattungsplatz ausgewählt werden. Menschen, die sich für eine Beisetzung in der „Lichtung der Ruhe – Bürgler Wald“  interessieren, müssen sich grundsätzlich für eine Feuerbestattung entscheiden. Die Urnen müssen biologisch abbaubar sein, damit sie sich auflösen ohne Schadstoffe zu hinterlassen.

Im Bestattungswald „Lichtung der Ruhe – Bürgler Wald“ wird die Grabpflege von der Natur übernommen. Der auf traditionellen Friedhöfen übliche Grabschmuck (Blumen und Gestecke, Kränze und Kerzen) ist im Bestattungswald nicht zugelassen. Die Bestattungsplätze sind naturbelassen und nicht durch Grabsteine oder Bepflanzungen gekennzeichnet. Lediglich kleine Namensschilder aus Echtglas an den jeweiligen Bestattungsplätzen weisen auf die Grabstätten hin.

Vorgehensweise

Der Bestattungswald kann im Regelfall zu jeder Zeit betreten werden, die Gemeinde Schliengen oder ein von ihr beauftragter Dritter kann beim vorliegen besonderer Gründe das Betretungsrecht für Teilflächen einschränken oder vorübergehend untersagen.

Der Bestattungswald hat eine Fläche von circa vier Hektar. Die gesamte Waldfläche ist in sieben Felder eingeteilt (rot, schwarz, blau, grün, braun, gelb, orange). Alle zur Verfügung stehenden Bestattungsplätze sind in der entsprechenden Farbe nummeriert und dadurch jederzeit auffindbar.

Foto Plan Bestattungswald Lichtung der Ruhe
Goldene Belegt Plakette und rote Plakette mit Nr. 66

Gemeinschaftsplatz (einzelne Plätze an einem Baum/Stein/Stumpf)

Das Nuzungsrecht an bis zu acht Urnenstellen wird einzeln an unterschiedliche Erwerber vergeben.

Um einen freien Platz an einem Gemeinschaftsbaum/-stein/-stumpf zu finden, muss zusätzlich zu der Nummernplakette eine goldene Plakette angebracht sein. Dies bedeutet, es sind noch einzelne Plätze frei.
 
Wenn am Baum eine goldene Plakette mit der Aufschrift "Belegt" hängt, ist der Baum/Stein/Stumpf komplett verkauft.

silberne Plakette und blaue Plakette mit Nr. 21

Lichtungsplatz (Familienbaum/-stein/-stumpf)

Das Nutzungsrecht wird nur im ganzen an den Erwerber vergeben. Dieser entscheidet, wer an den bis zu acht Urnenstellen >>seines<< Lichtungsplatzes bestattet wird.

Um einen Platz an einem Lichtungsbaum/-stein/-stumpf zu finden, darf nur eine farbige Nummernplakette angebracht sein.
 
Silberne Plaketten bedeuten, dass es sich hierbei um einen bereits verkauften Lichtungsbaum handelt. Dieser Platz steht nicht mehr zum Verkauf zur Verfügung.

Gebühren

Grabnutzungsgebühren nach Baumart für 5 Urnen Gemeinschaftsbaum (Einzelplatz) Lichtungsbaum
Douglasie 1.200,00 € 5.400,00 €
Fichte 830,00 € 3.800,00 €
Buche / Eiche 720,00 3.200,00 €
Tanne (dünn) und weiterer Baumbestand 480,00 € 2.100,00 €
Findling, Baumstumpf 240,00 € 1.100,00 €

Beim Kauf eines Lichtungsbaumes bzw. Familienbaumes wird ein Rabatt von 10 Prozent gewährt.

Zusätzlich zu den Grabnutzungsgebühren entstehen noch Bestattungsgebühren, diese können Sie bei der Friedhofsverwaltung erfragen.

Logo Lichtung der Ruhe Baum mit Blättern mit Schriftzug Lichtung der Ruhe Bürgler Wald

Kontakt

Frau
Carmen Vetter
Gemeinde Schliengen
Wasserschloss Entenstein
79418 Schliengen
Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr