Ausschreibung von Pachtgrundstücken auf der Gemarkung Liel

Die Gemeinde Schliengen schreibt folgendes Grundstück ab dem 01.11.2026 zur Pacht aus:

Gemarkung Liel Flurstück-Nr.: 1565 (Gewann Mühleboden) - Landwirtschaft/Ackerland - Flächenmaß: 66,11 ar

Lageplan Gemarkung Liel Flurstück 1565

Weitere Bedingungen:

  • Der Pachtzins ist jeweils zum Ende eines Pachtjahres, dem 01. November, zu entrichten.
  • Für das angegebene Flächenmaß wird keine Gewähr geleistet
  • Eine Unterverpachtung ist ausgeschlossen
  • Die auf dem Pachtgrundstück gegebenenfalls befindlichen Obstbäume werden mitverpachtet. Sie sind vom Pächter zu pflegen. Für Schäden, die durch Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit des Pächters entstehen, hat derselbe aufzukommen.
  • Leitungsrechte, Schächte und ähnliche Belastungen sind zu dulden.
  • Abhanden gekommene Grenzsteine werden auf Kosten des Pächters neu gesetzt.
  • Bei Eigenbedarf, sonstigem öffentlichen Bedarf (z.B. Straßenbau) oder einer nicht genehmigten Änderung der Nutzungsart behält sich die Gemeinde die kurzfristige Lösung des Pachtverhältnisses vor.
  • Der Pächter hat das Pachtobjekt ordnungsgemäß zu bebauen, zu düngen und in einem guten baulichen Zustand zu erhalten, sowie jegliche ertragsschädliche Nutzung zu unterlassen, andernfalls haftet er für den Schaden.
  • Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über Pacht bzw. Miete.

Interessenten werden gebeten ein schriftliches Angebot, bis spätestens Donnerstag, 17. September 2026, in einem verschlossenen Umschlag versehen mit der Aufschrift „Ausschreibung Pacht Flst.-Nr. 1565, z.Hd. Fr. Elsässer“ bei der Gemeinde Schliengen, Wasserschloss Entenstein, 79418 Schliengen, einzureichen.
 
Auskünfte erhalten Sie bei Frau Elsässer (elsaesser.marianna@schliengen.de).

Die Gemeinde Schliengen schreibt folgendes Grundstück ab dem 01.11.2026 zur Pacht aus:

Gemarkung Liel Flurstück-Nr.: 1861/1 (Gewann Ammerhalben) - Landwirtschaft/Ackerland - Flächenmaß: 14,80 ar

Lageplan Gemarkung Liel Flurstück 1861/1

Weitere Bedingungen:

  • Der Pachtzins ist jeweils zum Ende eines Pachtjahres, dem 01. November, zu entrichten.
  • Für das angegebene Flächenmaß wird keine Gewähr geleistet
  • Eine Unterverpachtung ist ausgeschlossen
  • Die auf dem Pachtgrundstück gegebenenfalls befindlichen Obstbäume werden mitverpachtet. Sie sind vom Pächter zu pflegen. Für Schäden, die durch Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit des Pächters entstehen, hat derselbe aufzukommen.
  • Leitungsrechte, Schächte und ähnliche Belastungen sind zu dulden.
  • Abhanden gekommene Grenzsteine werden auf Kosten des Pächters neu gesetzt.
  • Bei Eigenbedarf, sonstigem öffentlichen Bedarf (z.B. Straßenbau) oder einer nicht genehmigten Änderung der Nutzungsart behält sich die Gemeinde die kurzfristige Lösung des Pachtverhältnisses vor.
  • Der Pächter hat das Pachtobjekt ordnungsgemäß zu bebauen, zu düngen und in einem guten baulichen Zustand zu erhalten, sowie jegliche ertragsschädliche Nutzung zu unterlassen, andernfalls haftet er für den Schaden.
  • Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über Pacht bzw. Miete.

Interessenten werden gebeten ein schriftliches Angebot, bis spätestens Donnerstag, 17. September 2026, in einem verschlossenen Umschlag versehen mit der Aufschrift „Ausschreibung Pacht Flst.-Nr. 1861/1, z.Hd. Frau Elsässer“ bei der Gemeinde Schliengen, Wasserschloss Entenstein, 79418 Schliengen, einzureichen.
 
Auskünfte erhalten Sie bei Frau Elsässer (elsaesser.marianna@schliengen.de).