Heimtierhaltung

Als Heimtiere gelten Tiere, die in der Obhut des Menschen leben und nicht der wirtschaftlichen Nutzung dienen.

Hund, Katze, Meerschweinchen oder Wellensittich werden von vielen Menschen als Familienmitglied angesehen und dementsprechend behandelt.
Jede Tierart stellt bestimmte Anforderungen an ihre Haltung und Pflege. Für manche Tiere gibt es besondere Vorschriften wie beispielsweise die Tierschutz-Hundeverordnung.

Wenn Sie planen, ein Tier anzuschaffen, sollten Sie zuvor die Konsequenzen bedenken.
Der tägliche Napf mit Futter reicht nicht, um den Ansprüchen eines Tieres zu genügen.
Auch mit den Anschaffungskosten für ein Tier ist es bei Weitem nicht getan.
Die Kosten für geeignete Haltungseinrichtungen, Tierarztbesuche, Futter, Zubehör und Ähnliches - bei Aquarien und Terrarien auch der Energieverbrauch - können sehr hoch werden.

Freigabevermerk

28.02.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeinde Schliengen
Wasserschloss Entenstein
79418 Schliengen

Fon 07635 - 3109-0
Fax 07635 - 3109-27
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