Sie sind hier: Start / Bürger & Gemeinde / Bürgerservice / Lebenslagen / Reisen / Probleme und Hilfen unterwegs / Deutsche Vertretungsbehörden im Ausland

Deutsche Vertretungsbehörden im Ausland

Es gibt folgende Arten von Vertretungsbehörden:

  • Botschaften
  • Konsulate
  • Honorarkonsulate

Hinweis: Honorarkonsulate haben meist nicht dieselben Befugnisse wie Botschaften oder Konsulate (z.B. können sie keine Reisedokumente ausstellen) und sind meist nicht im selben zeitlichen Ausmaß erreichbar.

Tipp: Informieren Sie sich bereits vor der Reise, wo in Ihrem Urlaubsland die deutsche Vertretungsbehörde ihren Sitz hat und legen Sie die Kontaktdaten zu Ihren Reiseunterlagen. So wissen Sie im Notfall gleich, wohin Sie sich wenden können.

Bei akuten Notlagen im Ausland können Sie sich auch jederzeit an die zentrale Notrufnummer +49 30 5000 2000 des Auswärtigen Amtes wenden.

Die deutschen Vertretungsbehörden unterstützen Sie in Notfällen folgendermaßen:

  • Sie können Ihnen Ersatzreisedokumente bei Passverlust ausstellen (entweder einen Reiseausweis, der nur zur Einreise nach Deutschland berechtigt und für höchstens einen Monat gültig ist, oder einen vorläufigen Reisepass).
  • Bei Problemen mit Behörden des Urlaubslandes werden die Vertretungsbehörden vermittelnd tätig.
  • Wenn nötig, können sie Ihnen Ärzte, Anwälte, Dolmetscher oder andere Personen, deren Hilfe Sie benötigen, vermitteln (z.B. wenn Sie verhaftet wurden). Die Kosten für diese Dienste müssen Sie jedoch selbst beziehungsweise Ihre Angehörigen tragen.
  • Wenn Sie verhaftet wurden, kann Sie der Konsularbeamte im Gefängnis besuchen und mit Ihnen korrespondieren. Er wird auch überprüfen, ob die Bedingungen Ihrer Haft korrekt sind und ob Sie ausreichend versorgt werden.
  • Wenn Sie in eine finanzielle Notlage geraten, helfen Ihnen die Vertretungsbehörden bei der Beschaffung von Geldmitteln (z.B. durch Überweisungen von Angehörigen). In Ausnahmefällen können sie Ihnen auch ein Darlehen zur Heimreise gewähren. Dieses muss aber auf jeden Fall von Ihnen zurückgezahlt werden.
  • Auf Ihren Wunsch verständigen die Vertretungsbehörden Ihre Angehörigen auf offiziellem Weg (z.B. wenn Sie diese nicht direkt erreichen können).
  • Bei Todesfällen erhalten Sie Hilfe bei den Formalitäten der Überführung.

Deutsche Auslandsvertretungen dürfen aber nicht

  • Rechnungen für Sie bezahlen (z.B. für Krankenhauskosten, Bußgelder, Rettungsaktionen, Überführungen bei Todesfällen) oder Ihnen ein Darlehen zur Fortsetzung des Urlaubes gewähren,
  • Führerscheinersatzpapiere ausstellen oder
  • Ihre anwaltliche Vertretung vor Gericht übernehmen oder in laufende Gerichtsverfahren eingreifen.

Wie Sie vorgehen, wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, lesen Sie in der Leistung. Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben, ist die Neuausstellung nur in Deutschland möglich. Als Führerscheinersatz für die Heimreise reicht aber die Verlust- oder Diebstahlsanzeige aus.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 31.05.2017 freigegeben.

Kontakt

Gemeinde Schliengen
Wasserschloss Entenstein
79418 Schliengen

Fon 07635 - 3109-0
Fax 07635 - 3109-27
E-Mail schreiben

Aktuellste Meldungen

Meldung vom 13.05.2024

Wahlschein bequem per Internet

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines... mehr...
Wir sind Teil des Netzwerks für nachhaltige Mobilität Kandertal | Oberrhein... mehr...
Gute Nachrichten für Eltern in Schliengen: Ab dem 01. Januar 2024 vereinfacht ein... mehr...
Brennholzversteigerungen im Wald, mit Bewirtung. Angeboten wird Polterholz... mehr...
Meldung vom 22.06.2023

Neue Stellenanzeigen online!

Die aktuellen Stellenanzeigen der Gemeinde Schliengen finden Sie hier .... mehr...
Meldung vom 03.06.2022

Online-Terminbuchung

Die Gemeinde Schliengen hat für das Meldeamt-, Pass- und Gewerbeamt ein... mehr...