Flächennutzungsplan

Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung der punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Kapellengrün III“

Der gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schliengen-Bad Bellingen hat am 06.02.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Für den räumlichen Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist der zeichnerische Teil (Lageplandeckblatt) vom 06.02.2025 maßgebend. Der Geltungsbereich ergibt sich aus folgenden Kartenausschnitt

Flächennutzungsplan Kappellengrün lll

Der Entwurf der punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Kapellengrün III“ mit Begründung in der Fassung vom 06.02.2025 sowie Umweltbericht, Artenschutzbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom
 
21.02.2025 bis einschließlich 24.03.2025 
im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen zum Entwurf der punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans sind während der Veröffentlichungsfrist über die Internetseite

abrufbar.

Zusätzlich zur Veröffentlichung werden die oben genannten Unterlagen während der üblichen Dienststunden im

  • Rathaus der Gemeinde Schliengen, Wasserschloss Entenstein, 79418 Schliengen, Zimmer 4,
  • sowie im Rathaus der Gemeinde Bad Bellingen, Badstraße 14, 79415 Bad Bellingen, Bauamt, Container Zimmer 2

öffentlich ausgelegt.

Es liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:

  • Umweltbericht zum Bebauungsplanentwurf mit Beschreibung des Vorhabens und seiner Belastungsfaktoren (baubedingte, anlagenbedingte und betriebsbedingte Beeinträchtigungen) sowie mit Bestandsaufnahme der Schutzgüter, Bewertung des Eingriffsumfangs und Darstellung der Kompensationsmaßnahmen, jeweils bezogen auf folgende Schutzgüter:
    • Artenschutz nach § 44 BNatSchG
    • Schutzgebiete (FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet, Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturpark, Biosphärengebiet, FFH-Mähwiesen, Biotopverbund),
    • Tiere und Pflanzen,
    • Boden,
    • Oberflächenwasser,
    • Grundwasser,
    • Klima / Luft,
    • Landschaftsbild / Erholung,
    • Mensch,
    • Kultur- und Sachgüter,
    • Fläche,
    • Biologische Vielfalt,
    • Natürliche Ressourcen,
    • Unfälle und Katastrophen,
    • Emissionen und Energienutzung,
    • Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern.
  • Artenschutzgutachten zum Bebauungsplanentwurf zu Reptilien, Amphibien, Fledermäusen und Vögel (u.a.) mit Bestandserfassung und Vorschlägen zu in den Bebauungsplan aufzunehmenden Hinweisen
  • Koordinierte Stellungnahme des Landratsamtes Lörrach mit Beiträgen zu Umwelt, Landwirtschaft und Naturschutz, Waldwirtschaft und Immissionsschutz
  • Stellungnahme des LNV-Arbeitskreises Lörrach (ANUO e.V.)
  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg zu den forstlichen Belangen

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an braun@gemeinde.bad-bellingen.de oder an matt.antje@schliengen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, z.B. schriftlich per Post oder mündlich zur Niederschrift während der Dienstzeiten bei der Gemeinde Bad Bellingen, Badstraße 14, Bauamt, Container, 79415 Bad Bellingen oder bei der Gemeinde Schliengen, Wasserschloss Entenstein, Zimmer 4, 79418 Schliengen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt nach § 4a Abs. 5 BauGB bleiben können.
 
Schliengen, den 20.02.2025
Bad Bellingen, den 19.02.2025       
 
 
Dr. Christian Renkert, Vorsitzender der VVGSchliengen-Bad Bellingen

Unterlagen Flächennutzungsplan "Kapellengrün lll" in Bad Bellingen:

Wirksamkeit der 6. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schliengen – Bad Bellingenfür den Teilbereich „Steingarten“im Ortsteil Liel der Gemeinde Schliengen

Das Landratsamt Lörrach hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schliengen – Bad Bellingen am 07.10.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossene 6. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans mit Entscheidung vom 19.12.2024 aufgrund von § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Die Genehmigung wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung ergibt sich aus dem folgenden Kartenausschnitt:

Die 6. Änderung des Flächennutzungsplans wird mit dieser Bekanntmachung wirksam. Die 6. Flächennutzungsplanänderung kann einschließlich der Begründung mit Umweltbericht incl. artenschutzrechtlicher Einschätzung und ergänzende Stellungnahme zu Reptilien sowie der zusammenfassenden Erklärung in den Rathäusern:

  • Gemeinde Schliengen, Rathaus, Wasserschloss Entenstein, 79418 Schliengen,
  • Gemeinde Bad Bellingen, Badstraße 14, Bauamt, 79415 Bad Bellingen,

während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen (vgl. § 6 Abs. 5 BauGB). 
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
 Ferner wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4 Abs. 4 GemO BW Flächennutzungspläne, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO BW oder auf Grund der GemO BW zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung des Flächennutzungsplans verletzt worden sind,
  2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach vorstehender Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist des § 4 Abs. 4 S. 1 GemO BW jedermann diese Verletzung geltend machen.
  
Schliengen, den 06.02.2025
 Dr. Christian RenkertVorsitzender der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schliengen – Bad Bellingen

Unterlagen Flächennutzungsplan für den Teilbereich "Steingarten" in Liel:

Unterlagen neuer Bebauungsplan für den Teilbereich "Steingarten" in Liel :