Info Führerschein-Umtausch
Bis WANN muss ich meinen alten Führerschein umtauschen und WAS muss ich beachten?
Bis zum 19. Januar 2033 müssen nach Vorgaben der Europäischen Union alle alten Führerscheine umgetauscht werden. Um einen geordneten Ablauf dieses Prozesses sicherzustellen, haben Bund und Länder beschlossen, den Umtausch zeitlich wie folgt zu staffeln.
Erste Stufe - Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden (Papierdokumente)
In der ersten Stufe werden die Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, abhängig vom Geburtsjahr des Führerscheininhabers umgetauscht.
Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaberin/des FahrerlaubnisinhabersTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss vor 1953 19.01.20331953 bis 1958 19.01.20221959 bis 1964 19.01.20231965 bis 1970 19.01.20241971 und später 19.01.2025 Zweite Stufe - Kartenführerscheine, die im Zeitraum vom 01. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt wurdenIn der zweiten Stufe erfolgt der Umtausch der Kartenführerscheine, die im Zeitraum vom 01. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Diese werden nach dem jeweiligen Ausstellungsjahr des Führerscheines umgetauscht. Ausstellungsjahr des KartenführerscheinesTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss1999 bis 2001 19.01.20262002 bis 2004 19.01.20272005 bis 2007 19.01.20282008 19.01.20292009 19.01.20302010 19.01.20312011 19.01.20322012 bis 18.01.2013 19.01.2033
Bei der Umstellung der Klasse 3 erhalten Sie die Fahrerlaubnis für die Lastkraftwagenklassen C1 und C1E unbefristet und ohne Eignungsnachweis. Die Berechtigung zum Führen der besonderen Zugkombinationen der Klasse 3 und von Lastkraftwagen der bisherigen Klasse 2 (neu Klassen C, CE) ist ab dem Alter von 50 Jahren befristet. Für die Verlängerung benötigen Sie einen allgemeinärztlichen und einen augenärztlichen Eignungsnachweis. Die Verlängerung gilt für beide Klassen jeweils fünf Jahre (Verlängerungen können nur beim LRA Lörrach beantragt werden).
Wenn Sie in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind und die Fahrerlaubnis Klasse 3 haben, erhalten Sie bei der Umstellung Ihres Führerscheins auf Antrag die Klasse T. Es ist hierfür ein Nachweis zu erbringen, dass Sie eine Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft ausüben. Dies können Sie zum Beispiel mit einem Bescheid der Berufsgenossenschaft oder einer Bestätigung des Arbeitgebers belegen.
Wo beantrage ich den neuen Führerschein?
Sie haben die Möglichkeit, den Antrag auf Umtausch in den EU-Führerschein auf dem Postweg beim Landratsamt Lörrach einzureichen.
Antrag Umtausch EU-Führerschein
Sie können den Antrag auf Umtausch in einen EU-Führerschein auch bei der Gemeinde Schliengen stellen. Hierbei ist folgendes zu beachten:
Einen neuen Führerschein können Sie nur nach Terminvereinbarung beantragen.
Bitte buchen Sie hier einen Termin.
Bringen Sie dazu bitte ein gültiges Ausweisdokument, den alten Führerschein und ein aktuelles (biometrisches) Passbild mit. Die Gebühr beträgt:
Umtausch alt in neu 25,30 €
Umtausch alt in neu mit Zusatz Kl. T 35,50 €
Die Bearbeitungszeit durch die Führerscheinstelle Lörrach dauert ca. 2-3 Monate.
Für eine Expresslieferung sowie für weitere Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Führerscheinstelle in Lörrach. 07621/410-3454 oder -3455